Altenkirchen (Westerwald) ( Aussprache?/i) ist Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6255 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57610
Vorwahl
02681
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Altenkirchen (Westerwald) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Altenkirchener Fachmarktzentrum auf dem Weyerdamm geht in die dritte Offenlage. Der Stadtrat hat einstimmig den überarbeiteten Plan mit weiteren Anregungen angenommen, einschließlich flächiger Begrünung der Fassaden, Verlagerung des Rad- und Fußwegs, Wegfall von Verkehrsgrünflächen und Baumpflanzungen. Der Plan muss nun für drei Wochen öffentlich begutachtet werden.
Zusätzlich wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt und der ehemaligen Verbandsgemeinde Altenkirchen überarbeitet, da der zentrale Versorgungsbereich durch das Fachmarktzentrum geringfügig überschritten wird. Parallel dazu arbeitet die Verbandsgemeinde an der Änderung des Flächennutzungsplans.
Der Investor, die Unternehmensgruppe Widerker, zeigt sich ungeduldig wegen der Verzögerungen im Verfahren. Eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung der Stadthalle wurde ebenfalls in Auftrag gegeben, trotz Meinungsverschiedenheiten mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion über die Kosten.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.